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Die einzigen Verfassungsbeschwerden, die die überhaupt von Bürgern annehmen, sind solche mit massiver Medienpräsenz und/oder welche von Politikern (siehe Mietendeckel).....
Ja natürlich kann der Fall (und wird bei vielen) eintreten, dass man Steuern zahlt obwohl insgesamt ein Verlust entstanden ist. Schon klar. Natürlich ist das dann als "Substanzaufzehrende" Steuer so nicht richtig/gerecht.Zitat
Art 14 GG ist übrigens wegen der Steuern auf Verluste verletzt. Das führt zu einer fortwährenden Enteignung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LowTrader« (15. April 2021, 23:33)
Wer davon betroffen ist sollte das vielleicht einfach drauf ankommen lassen ist ja auch ein schönes Gefühl zu wissen: Wenn ich ein Jahr unter 20K Verllusten bleibe, wars wahrscheinlich ein sehr gutes Jahr und wenn ich drüber liege, dann habe ich 'mein Ziel' erreicht und kann klagen.
Zitat
Oder sehe ich da was falsch?
....Wenn im Herbst rotrotgrün kommt, wäre die Bindingsteuer für viele Jahre zementiert und wird sicher noch härter werden. Da ist nichts mehr mit Hoffen. Selbst bei Schwarzgrün ist offen, ob die Grünen überhaupt die Abschaffung der Bindingsteuer akzeptieren. Ich glaube, die sind Fans von Binding.
Wir können nur auf die Finanzgerichte und das BVerfG setzen. Politisch wird das alles schwierig.Aber momentan wechseln manche zur GmbH, manche haben aufgegeben und die allermeisten bauen unwissend ihre Steuerlawine auf.
Zitat
Das ist nicht wirklich Dein Ernst oder?
Faszinierend. Aber in der Arbeitszeit hättest du auch schon ESt-Vz-Bescheid 2021 und Sprungklage beim FG machen können - du weißt ja, wo die Musterschreiben stehen.Wer davon betroffen ist sollte das vielleicht einfach drauf ankommen lassen ist ja auch ein schönes Gefühl zu wissen: Wenn ich ein Jahr unter 20K Verllusten bleibe, wars wahrscheinlich ein sehr gutes Jahr und wenn ich drüber liege, dann habe ich 'mein Ziel' erreicht und kann klagen.
Das ist nicht wirklich Dein Ernst oder?
Da versuchen wir zuerst mit unseren Systementwicklungen alle nur irgendwie möglichen Risiken vorab klein zu halten und soweit wie möglich einzukalkulieren, nur um uns dann dem unkalkulierbaren Risiko des Ausgangs einer Klage gegen den Einkommensteuerbescheid auszusetzen?
Sowas kann Jahre dauern und die Vollstreckung wird durch die Klage nach meiner Information auch nicht automatisch ausgesetzt.
Sorry- aber dafür bin ich nicht leidensfähig genug.
Meine Alternative ist auch nicht perfekt - aber sie bringt mich wenigstens nicht um Haus und Hof.
[url]https://www.boerse-und-finanzen.de/binding-steuerirrsinn-indikator.html[/url]
Schönes Wochenende!
Faszinierend. Aber in der Arbeitszeit hättest du auch schon ESt-Vz-Bescheid 2021 und Sprungklage beim FG machen können - du weißt ja, wo die Musterschreiben stehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wiwu« (17. April 2021, 02:46)
Profi
Registrierungsdatum: 4. Oktober 2002
Wohnort: 14 km nordwestlich vom Millerntor Stadion
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