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Ad 3:
Meiner Meinung nach geht der Schuss des Finanzministers (wieder einmal) nach hinten los. Die erwarteten Steuermehreinnahmen werden ausbleiben,
Ad 2:
* viele deutsche Underlyings sind von der Liquidität her bereits seit Jahren rückläufig. Ersten verteilen sich die Geschäfte seit einiger Zeit zusätzlich auf die Nachtstunden; beim FDAX kam noch der Mini-DAX Future dazu. Und die CFDs und die ETFs, das trocknet doch alles zusammen den Markt pro Underlying aus im Haupthandel
* mit dem neuen Gesetz wird es noch weniger Händler geben, die am deutschen Markt Interesse haben. Aus Deutschland werden neue Händler jedenfalls nicht kommen. Und von auswärts? Da hat der Markt zuviele Alternativen im Ausland mit richtig viel Liquidität. Warum sollte jetzt noch jemand Handels-Strategien für den deutschen Markt entwickeln? Damit fällt also nocchmals weitere Liquidität weg ...
Immerhin schon 8813 Unterschriften
Was den Steuerirrsinn angeht, ist gerade ja etwas Licht am Horizont zu sehen.
So wie ich die Antwort von Lothar Binding verstehe,
Ich hoffe dass Olaf Scholz und der SPD die Cum Ex Geschichte noch zum Verhängnis wird.
Insofern bleibt der Weg durch die Instanzen, wenn man einen Existenzvernichtenden Steuerbescheid erhalten hat.
Wir sprechen uns dann in 8 Jahren wieder.
Insofern haben natürlich auch Deine hier geäußerten Zweifel ihren unmittelbaren Nutzen.
Sebastian Brehm ist Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages und war eng in die neue Gesetzgebung eingebunden.
Wenn er jetzt vor dem Bundestag von einem Punkt spricht, der so im Gesetz nicht gewollt war und davon, dass keine Scheingewinne besteuert werden sollten, dann fällt das wohl eher nicht unter "Zweckoptimismus" von mir.
Bezüglich der nur 8900 Stimmen, und der wohl nun schon 3ten oder noch "wievielten" Petition hab ich die Meinung dass damit immerhin gezeigt wird, dass das Thema nicht gleich wieder von der Bühne verschwindet.
In Deutschland ist man Bittsteller, wenn es um bereits erlassene Gestze und Verordnungen geht.
Das ist man in jedem Land der Welt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Börselino« (23. Februar 2020, 11:57)
was die Verlustberechnung anbelangt und die Möglichkeit eines eventuellen Verlustvortrages aufs nächste Jahr ?
Zweitens gelten meines Wissens in der Schweiz für Privatpersonen andere Regeln als für gewerbliche Trader.
Es gibt Regeln, die NUR deutsche Staatsangehörige betreffen oder hätte ich "treffen" sagen sollen?