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LastExitOberbayern
unregistriert
Um 1 Stunde 30 im Video kommt der erlösende Satz
"Ich rufe auf, die Ziffer 11. Das ist eine Mehrheit."
https://www.bundesrat.de/DE/service/medi…_rubrik=2014375
Offenbar gibt es im Politbetrieb eine Last-Minute-reaktivierbare Restvernunft, die Schlimmstes verhindert, vorerst.
Puh, das war knapp.
Warum soll das nicht zustimmungspflichtig sein?Die Kuh wird niemals in unserem Sinne vom Eis geholt.
1. Nach meinem Kenntnisstand ist das Gesetz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig.
2. Die CDU hat nicht die Eier gegen die Bindingsteuer in der Koalition vorzugehen.
Frau Tillmann hat sich heute diesbezüglich auf Ihrem Kanal genau so geäußert.
"es gibt keine Chance das zu ändern"
Der "Volksvertreter" behauptet, dass die Regelung, die sie uns als "vergiftetes Weihnachtsgeschenk" im letzten Jahr ins Körbchen gelegt haben, nur für Privatpersonen gelte?Hhhmmm.... jetzt bin ich etwas ratlos. Binding persönlich schreibt mir, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung nur für Privatvermögen gilt. Sie gilt nicht für Betriebsvermögen und dabei komme es nicht darauf an, ob das eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist.
Demnach müsste man keine GmbH gründen. Ein Gewerbeschein sollte da ja reichen.
Ich habe da Zweifel. Wie seht ihr das?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Börselino« (27. November 2020, 03:04)
Die Hürde zur Gewerblichkeit des Tradings von natürlichen Person sollte im Allgemeinen recht hoch sein.
Binding persönlich schreibt mir, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung nur für Privatvermögen gilt. Sie gilt nicht für Betriebsvermögen und dabei komme es nicht darauf an, ob das eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist.
Zitat
Die letzte Sitzung findet am 18.12.2020 statt. Vielleicht wird das Weihnachtsgeschenk von 2019 kurz vor Weihnachten 2020 zurück genommen. Ich hoffe weiter auf "Cojones".
Und? Gnade gewährt? Verlustgrenze auf 20k angehoben?
Ist doch viel Geld für ne alte Oma die Pullis strickt, für nur ein paar Bücklinge vor Ultra-Links aussen.
Zitat
Bin gespannt auf die endgültige Gesetzesbegründung.
Danke. Das lag gestern natürlich noch nicht vor, ist aber bezeichnend. Mit keinem Wort wird auf die massiven verfassungsrechtlichen Bedenkenso wie ich es sehe, wird es die vielleicht gar nicht geben, wenn diesem Entwurf gefolgt wird:Zitat
Bin gespannt auf die endgültige Gesetzesbegründung.
Seite 211: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/251/1925160.pdf